Mitteilung d. Amt Itzstedt zur Ukraine Situation

Infolge des Ukraine-Krieges wird es zu einer sehr großen Flüchtlingsbewegung kommen, die auch unsere Region erreichen wird. Rund 500.000 Flüchtlinge sind derzeit in den europäischen Nachbarländern untergekommen, es laufen aber bereits Verhandlungen über entsprechende Umverteilungen im EU-Raum. Laut UN-Angaben wird von rd. 4.000.000 Flüchtlingen ausgegangen, von daher müssen wir uns als Amt auf eine neuerliche Belastung wie vor rund 7 Jahren einstellen.

Für die tatsächlich unterzubringenden Flüchtlingszahlen kann keine verlässliche Prognose abgegeben werden, da dieses von sehr vielen, unkalkulierbaren Faktoren abhängt. Das fängt an mit der Lage vor Ort in der Ukraine, dem Aufnahmeverhalten der Nachbarländer, dem Aufnahmeverhalten aller EU-Länder, dem der Bundesländer und auch von der Dauer des Krieges. Wir gehen aber vom worse case aus und stellen uns nun auch darauf auch ein.

Ich habe bereits mit den Kolleginnen im Sozialamt gesprochen und eine neue Ausrichtung im dortigen Bereich angekündigt. Die zu erwartende Flüchtlingswelle wird aber nicht nur das Sozialamt treffen, sondern auf nahezu alle Bereiche unserer Verwaltung Einfluss haben. Aber auch die Kommunalpolitik wird von der Flüchtlingswelle beeinflusst werden, wenn es um die sich ändernden Geschehnisse in den Gemeinden geht. Wir stehen insofern vor einer riesigen Aufgabe, die wir alle nur GEMEINSAM bewältigen können. Diese Gemeinsamkeit muss geprägt sein von Geschlossenheit, Rücksichtnahme, Wertschätzung und nach außen gerichteter Souveränität.

Wie geht es weiter? Wir stehen bereits im engen Austausch mit den Ausländerbehörden der Kreise und befassen uns mit der Akquise von Wohnraum. Darüber hinaus hinterfragen wir unseren Lagerbestand an vorhandenem Hausrat und Möbeln und ermitteln nun im Amtsgebiet lebende Ukrainer, um mögliche Dolmetscher für uns gewinnen zu können. Was wir allerdings für eine zukünftige Integration in die Nachbarschaft benötigen, ist die Nachbarschaft selbst, sprich: Wir benötigen viele ehrenamtliche Helfer, die uns dabei unterstützen, den Menschen in genau dieser, unserer Nachbarschaft ein vorübergehendes Zuhause zu geben. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, ist herzlich willkommen.

In den Sozialen Medien haben wir bereits einen Aufruf nach Wohnraum, Dolmetschern und ehrenamtlichen Helfern gestartet und eine große sowie durchweg positive Resonanz bekommen. Unsere ersten Bemühungen nach Wohnraum tragen zarte Früchte und die ersten Interessenten für ehrenamtliche Unterstützungen haben sich ebenfalls schon gemeldet. Weitere Aufrufe in den örtlichen Gemeindebriefen, auch zum etwaigen Spendenbedarf, werden noch folgen.

Die aktuelle Pressemitteilung des Innenministeriums vom heutigen Tage:

KIEL. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat das Innenministerium für Fragen zur Flucht aus der Ukraine insbesondere von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern ein zentrales Postfach eingerichtet:

Flucht-Ukraine@im.landsh.de.

Hier erfolgt gegebenenfalls die Vermittlung von Ansprechstellen oder der Hinweis auf Informationen, die seitens der Bundesregierung veröffentlicht worden sind.

Telefonisch können sich die Fragenden an das Innenministerium unter der Telefonnummer 0431 988-3369 wenden. Hier können sie auch Nachrichten auf einer Mailbox hinterlassen. Diese werden anschließend bearbeitet.

„Die Hilfsbereitschaft der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ist nach wie vor riesengroß. Dafür danke ich jeder und jedem einzelnen von ganzem Herzen. Viele haben sich in den vergangenen Tagen auch bei uns gemeldet, um Hilfe anzubieten und zu erfahren, wie und wo sie helfen können. Dies wollen wir jetzt mit unserem Angebot unterstützen“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Die Ministerin bittet um Geduld, sollten nicht alle Anrufe und Mails gleich bearbeitet werden können.

Ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer können zunächst in den Landesunterkünften zur Ruhe kommen. Anschließend werden sie auf die Kommunen verteilt. Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die privaten Wohnraum für die Unterbringung zur Verfügung stellen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen, sollten sich zunächst bei ihrer Gemeinde- oder Amtsverwaltung und den örtlichen Hilfsorganisationen erkundigen.

Informationen gibt es zusätzlich auf der Internetseite  www.schleswig-holstein.de/ukraine.
Dort werden beispielsweise Fragen dazu beantwortet, welche Regelungen für die Einreise aus der Ukraine nach Deutschland gelten. Darüber hinaus gibt es dort auch Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten. Die Seite wird in den kommenden Tagen fortlaufend erweitert und aktualisiert.

Asylrechtlich stellt es sich wie folgt dar:

• Nach derzeitiger Rechtslage können Ukrainer mit einem biometrischen Pass für 90 Tage visumfrei einreisen. Nach SHGT- Informationen will der Bund diese Frist um weitere 90 Tage verlängern.

• Ein Asylantrag bleibt möglich, ist aber nicht notwendig und die Durchführung von Asylverfahren aus Sicht des Bundes nicht erwünscht.

• Von Bund und Ländern ist offenbar beabsichtigt, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine eine Arbeitserlaubnis bekommen.

• Die Personen unterliegen keiner Wohnsitzverpflichtung. Dementsprechend sind sie auch nicht verpflichtet, in einer Landeseinrichtung zu wohnen. Nach Information des Landes steht aber aktuell eine ausreichende Zahl von Plätzen in den Landeseinrichtungen zur Verfügung.

• Zugänge auf der Grundlage der sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ werden grundsätzlich nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt (in erster Linie nach Anzahl der Einwohner). Es ist davon auszugehen, dass innerhalb des Landes eine Verteilung nach den üblichen Maßstäben für Flüchtlinge erfolgt.

Hilfstransporte:

Zahlreiche Initiativen planen derzeit, Sachspenden zur Unterstützung von Flüchtlingen in die Ukraine oder in die europäischen Nachbarstaaten zu bringen. Aus Sicht der großen Hilfsorganisationen werden unkoordinierte Maßnahmen dieser Art differenziert bewertet. Aktuell nimmt z. B. das DRK keine Sachspenden entgegen. In die Ukraine hinein bestehen keine sicheren Transportwege und in denjenigen Grenzregionen, in denen die Flüchtlinge ankommen, kann offenbar eine sachgerechte Aufbewahrung und Verteilung von Sachspenden nicht immer sichergestellt werden.

Corona-Impfstatus:

Nach SHGT- Informationen wird davon ausgegangen, dass die Impfquote gegen das Coronavirus unter den Ukrainern deutlich geringer ist als in Deutschland und ein größerer Teil der Geimpften mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft ist. Daher dürfte es von Bedeutung sein, diesen Personen die Impfung in einem Impfzentrum zu ermöglichen. Nach Aussagen des Innenministeriums können sich diese Personen in den kommunalen Impfzentren impfen lassen.

Diese Email darf gern weitergeleitet werden, weitere Informationen werden folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sommerkorn

Der Amtsvorsteher

Leitender Verwaltungsbeamter

Segeberger Straße 41

23845 Itzstedt

Telefon: 04535/509-500

Telefax: 04535/509-2500

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